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Unsere Praxis

Kinder und Jugendliche

Frühgeborene

und Säuglinge

Erwachsene


Liebe Patienten und Angehörige, Meine Praxis ist trotz der aktuellen Lage geöffnet. Weiterhin bin ich für Sie telefonisch erreichbar – ggf. bitte auf den Anrufbeantworter sprechen ich rufe schnellstmöglich zurück. Als Logopäden sind wir Teil des Gesundheitssystems und zählen somit zu den systemkritischen Berufen. Die Hygienemaßnahmen wurden an die aktuell Situation angepasst,damit weder Sie noch ich unnötigen Risiken ausgesetzt sind.


Mein Name ist Selina Schäfter

Ich bin Ihre Logopädin in Muhr am See (nähe Gunzenhausen). Gemeinsam schauen wir uns an, warum ihr Arzt Ihnen eine Verordnung für Logopädie ausgestellt hat. Wir sprechen über Ihre Ziele und Wünsche. Und planen dann die weiteren Schritte für eine erfolgreiche Therapie. Ihre Bedürfnisse stehen dabei immer im Mittelpunkt.

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, falls Sie oder Ihre Angehörigen logopädische Beratung bzw. Behandlung benötigen.

Logopädie

Das Wort Logopädie setzt sich aus den griechischen Begriffen „Logos“ (Wort, Rede) und „Paideia“ (Unterricht, Erziehung) zusammen. Logopädie ist ein Gesundheitsfachberuf mit medizinischer – therapeutischer Fachdisziplin, die sich mit der Prävention (Vorbeugung), Beratung, Diagnostik (Untersuchung), Therapie und Rehabilitation (Wiederherstellung) von Sprach- bzw. Sprechstörungen beschäftigt. Logopäd(inn)en untersuchen und therapieren Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen, die entweder ein Organ (organisch) oder die Tätigkeit der Funktion (funktionell) beeinträchtigt haben. Dies erfolgt zum einen nach ärztlicher  Verordnung, die von Hausärzten, Kinderärzten, Kieferorthopäden/Zahnärzten, HNO-Ärzten, Neurologen oder einem anderen Facharzt auf Grund der Heilmittelrichtlinien der Krankenkasse verordnet werden können, oder als eine private Leistung für Selbstzahler. Ziele einer logopädischen Behandlung sind die Wiederherstellung, Verbesserung oder Kompensation von krankheits – oder entwicklungsbedingt eingeschränkten Fähigkeiten.

Hausbesuche sowie Therapien in Senioreneinrichtungen

in einem Umkreis von ca.10 km sind nach Terminvereinbarung möglich.

Barrierefreier Zugang

Zulassung von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen

Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr werden die Rezeptgebühren der ärztlichen Verordnung von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wird eine Zuzahlung von 10,00 Euro pro Verordnung (Rezeptgebühr) und eine Zuzahlung von 10 % pro Verordnung (Rezept) fällig. Eine Befreiung ist nach Krankenkasse möglich, diesbezüglich informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.


Kontakt und Anfahrt